Einsicht in die eigenen Abiturarbeiten

nach § 42 (2) VoGo

war zu meiner Zeit immer am Elternsprechtag möglich.

Erkundigt Euch bei der Studienleiterin, wie das jetzt gehandhabt wird


§42(2) Den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern soll Gelegenheit gegeben werden, an einem zu vereinbarenden Termin mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter oder einem anderen Mitglied des Prüfungsausschusses ihre Prüfungsleistungen und deren Bewertung zu besprechen. Das Recht auf Einsichtnahme in die Prüfungsakten bleibt davon unberührt.

Da die Arbeiten  im Archiv herausgesucht werden müssen, ist auf jeden Fall eine rechtzeitige vorherige Anmeldung erforderlich.

Antrag

bitte schicken per Post: 
Dreieichschule, Goethestraße 6 , 63226 Langen
Fax : 06103-30 33 9 11 oder
E-Mail an: verwaltung@dreieich-schule.de



Ich bitte um Einsicht in meine Arbeiten des schriftlichen Abiturs 200_

Name:_________________________

Vorname:_______________________

1.Prüfungsfach:______ Prüfungslehrer: _________

2.Prüfungsfach:______ Prüfungslehrer: _________

3.Prüfungsfach:______ Prüfungslehrer: _________    

Abieinsicht 2002
2002 kamen viele ehemaligen Abiturientinnen und Abiturienten des Jahrgangs zum Lesen der eigenen Arbeiten und der Lehrer-Gutachten.

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