Einsicht in die eigenen Abiturarbeitennach § 42 (2) VoGo
war zu meiner Zeit immer am Elternsprechtag möglich. |
§42(2) Den
Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern soll
Gelegenheit gegeben werden, an einem zu vereinbarenden Termin mit der
Schulleiterin oder dem Schulleiter oder einem anderen Mitglied des
Prüfungsausschusses ihre Prüfungsleistungen und deren
Bewertung zu besprechen. Das Recht auf Einsichtnahme in die
Prüfungsakten bleibt davon unberührt. Da die Arbeiten im Archiv herausgesucht werden müssen, ist auf jeden Fall eine rechtzeitige vorherige Anmeldung erforderlich. Antragbitte schicken per Post:Dreieichschule, Goethestraße 6 , 63226 Langen Fax : 06103-30 33 9 11 oder E-Mail an: verwaltung@dreieich-schule.de |
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Ich bitte um Einsicht in meine Arbeiten des schriftlichen Abiturs 200_ Name:_________________________ Vorname:_______________________ 1.Prüfungsfach:______ Prüfungslehrer: _________ 2.Prüfungsfach:______ Prüfungslehrer: _________ 3.Prüfungsfach:______ Prüfungslehrer: _________ |
2002 kamen viele ehemaligen Abiturientinnen und Abiturienten des Jahrgangs zum Lesen der eigenen Arbeiten und der Lehrer-Gutachten. Zurück |