Belegungs- und Einbringungs-Verpflichtung / Leistungskurs- und Prüfungsbedingungen

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Belegen §19


12.1 12.2 13.1 13.2 LK DSL 1 x LK-Pflicht §18 (1) PF
Deutsch X X X X X X X X +
X
fortgeführte Fremdspr. X X X X X X X X + x0 x0
Fremdspr. x0 x0

x0 x0

+

Fremdspr.










Kunst / Musik X X

X X

+/+













Politik&Wirtschaft X X

X X

+

Geschichte X X X X o
X X +

Relig./Ethik X X X X
o

-/0

Erdkunde/Philosophie







-/0













Mathematik X X X X X X X X + x0 X
Naturw. X X X X X X X X + x0 x0
Naturw. x0 x0

x0 x0

+

Naturw.







+

Informatik x0 x0

x0 x0

-
x0












Sport X X X X



-

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Erläuterung:
X : Immer erforderlich.
X0 : Alternativ einmal erforderlich. z.B. Fremdspr. oder Naturwiss. oder Informatik.
O : Im zweiten Aufgabenfeld müssen (mindestens) 6 Kurse eingebracht werden.

Leistungsfächer: Ein LK muss fortgef. Fremdspr. ODER Mathematik ODER Naturwissenschaft sein.

Stundenumfang: Leistungskurse: 5 Wochenstunden
Grundkurse : 3 (oder 2) Wochenstunden
Grundk. D+M : 4 Wochenstunden.

Prüfungsfächer: Deutsch und Mathematik
fortgef. Fremdsprache ODER Naturwissenschaft ODER Informatik.
Die 5 Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken.
Schriftl.: Beide LK und ein Grundkurs. Zusätzlich zwei Grundkursprüfungsfächer.
Maximal zwei schriftliche Prüfungen in einem Aufgabenfeld.