Dr. W. Geiger                                                                                                                                              Dreieichschule

Langen, den 4.2.2004

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Info zur „Präsentation“ als  5. Prüfungsfach

(am Beispiel des Faches Geschichte)

 

Die neue Abi-Prüfungsordnung sieht die Einführung eines zusätzlichen 5. Prüfungsfaches vor; dort hat der Prüfling grundsätzlich die Wahl zwischen einer umfangreicheren Präsentation zu einem vorher mit dem Prüfer festgelegten Thema oder einer weiteren mündlichen Prüfung (wie im 4. Prüfungsfach) mit einer unbekannten Aufgabe (beides natürlich aus dem Programm des durchgeführten Oberstufenunterrichts).

 

Auszug aus der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (VOGO) [...] in der Fassung vom 23.April 2002:


§ 25

Prüfungsfächer

(1) Jede Schülerin und jeder Schüler wird in der Abiturprüfung in fünf Fächern geprüft. Diese müssen die drei Aufgabenfelder nach § 10 abdecken und als Abiturprüfungsfächer zugelassen sein. In drei Fächern findet eine schriftliche, im vierten Fach eine mündliche Prüfung und im fünften Fach eine Präsentation nach § 24 Abs. 2 oder eine mündliche Prüfung oder eine besondere Lernleistung nach § 24 Abs. 4* statt. [...]

 

§ 24

Präsentation, besondere Lernleistung

(1) Schülerinnen und Schüler können statt einer Präsentation nach Abs. 2 oder einer mündlichen Prüfung im fünften Prüfungsfach das Einbringen einer besonderen Lernleistung nach Abs. 4* wählen.

(2) Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium**; auch naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen sind mögliche Bestandteile. Die Präsentation kann eine fachübergreifende Themenstellung umfassen, muss aber den Schwerpunkt in dem von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Fach haben.

(3) Wer eine Präsentation wählen will, gibt dieses bei der Meldung zur Abiturprüfung gemäß § 29 an. Die Aufgabenstellung für diese Prüfung, die im Benehmen mit der zuständigen Lehrkraft nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 zu erstellen ist, erhält die Schülerin oder der Schüler in der Regel am Unterrichtstag nach der letzten schriftlichen Prüfung. Als Bearbeitungszeit sind mindestens vier Schulwochen zu gewähren. Spätestens eine Woche vor dem Kolloquium ist eine schriftliche Dokumentation über den geplanten Ablauf der Präsentation der Prüferin oder dem Prüfer abzuliefern, die nicht Grundlage der Beurteilung ist, sondern der Vorbereitung des Kolloquiums dient. [...]

 

§ 27

Prüfungsanforderungen

(5) Die einzelnen mündlichen Prüfungen einer Prüfungsteilnehmerin oder eines Prüfungsteilnehmers sowie das Kolloquium der besonderen Lernleistung (§ 24) dauern in der Regel 20 Minuten, bei der Präsentation (§ 24) in der Regel 30 Minuten.

 

*wird hier nicht weiterdargestellt (W.G.)

**Kolloquium = Anschließendes Prüfungsgespräch über die dargebrachte Präsentation.  (W. G., Hervorhebungen im Text ebenfalls von mir)


 

Für den Bereich der geisteswissenschaftlichen Fächer handelt es sich bei der Präsentation also um eine Form des Referats, das mit Hilfe von Medien vorgetragen und anschließend mit dem Prüfungsausschuss besprochen werden soll. Als „Medien“ muss man sich hier computergestützte optische Präsentationen (über Beamer) oder auch entsprechende Overhead-Projektionen von Folien vorstellen: je nach Thema Bilddokumente als Quellen sowie Schemas, Gliederungen, Übersichten, die den Vortrag nicht nur illustrieren, sondern auch strukturieren sollen. Der Prüfling soll nicht nur sein fachliches Wissen unter Beweis stellen, sondern auch zeigen, dass er in der Lage ist, einen Fachvortrag kommunikativ so zu präsentieren, dass auch ein fachlich nicht spezialisiertes Publikum ihm folgen kann.

 

 

Was zu beachten ist:

 

1. Worauf kommt es an?

Achtung: Eine abzusehende Gefahr ist die Überschätzung der Bedeutung des technischen Aspekts, wozu die Besonderheit der Präsentation verleiten mag. Gewiss soll die optische Präsentation natürlich als solche gelingen (z.B. die Erkennbarkeit des an die Wand Projizierten), bewertet wird jedoch in erster Linie nicht das Medium (z.B. Powerpoint), sondern der Inhalt des Präsentierten sowie die Darbietung (der Aufbau, die Organisation...) der Präsentation (Verständlichkeit usw.). Im Laufe der Ausarbeitung einer Präsentation für das Fach Geschichte gilt es daher zu überlegen, welches Bildmaterial (im weitesten Sinne des Wortes) ausgewählt werden soll, das nicht nur illustrativen Charakter hat, sondern als Quelle selbst aussagekräftig ist. Es bieten sich hier v.a. Bilder im eigentlichen Sinne an: Fotos, Plakate, Karikaturen, Karten usw.  Außerdem können Schemas von Entwicklungen usw. sinnvoll optisch präsentiert werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die optische Präsentation die mündliche Erklärung nicht ersetzt und die Präsentation in eine Art Dia-Show ausartet. Die Präsentation als Darbietungsform bleibt nach wie vor eine Form des Vortrags.

 

2. Selbständig erbrachte eigene Leistung

Die Präsentation ist natürlich selbständig zu verfassen, alle benutzten Quellen sind zumindest in der schriftlich ausgearbeiteten Fassung anzugeben, dies gilt auch für Quellen aus dem Internet. Wildes Surfen nach dem “Jäger- und Sammler-Prinzip“ bringt also nichts, auch die Adressen der besuchten Internet-Seiten sind festzuhalten, wenn daraus etwas entnommen wird. Je nach Thema kann es unter Umständen sogar Teil der Präsentation sein, die Internet-Recherche zu dokumentieren. Das an die Präsentation anschließende Kolloquium (Erklärung siehe oben) dient nicht nur inhaltlichen Nachfragen seitens der Prüfer wie in der mündlichen Prüfung (4. Prüfungsfach), sondern verstärkt auch der Überprüfung der eigenen Leistung bei der Ausarbeitung der Präsentation. Der Prüfling muss dabei also unter Beweis stellen, dass er mit dem Thema über den Rahmen seines gerade präsentierten Vortrags hinaus vertraut ist.

 

3. Empfehlung: zuvor ein Probelauf

Es empfiehlt sich, die Entscheidung für das Prüfungsfach der Präsentation frühzeitig genug zu treffen um in diesem Fach vorher einen Probelauf im Kurs machen zu können. Um den Aufwand für die Vorbereitung hierfür in einem vernünftigen Rahmen zu halten wird das Probe-Thema natürlich enger einzugrenzen sein als beim Abitur. Außerdem ist zu beachten, dass dasselbe Thema dann im Abitur nicht mehr genommen werden kann. Eine solche Prüfungssimulation ermöglicht dem Prüfling, die technischen Probleme zu erkennen und zu meistern (z.B. das Problem des Auflösungsgrades von Bildern bei der Projektion an die Wand), ein Gefühl für die zur Verfügung stehende Zeit zu entwickeln und somit den Vortrag von Stoffmenge und Tempo darauf einzustellen – kurz: er kann seine „Performance“ testen.

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