Dr. W. Geiger
Dreieichschule
Langen,
den
4.2.2004
Info
zur
„Präsentation“
als
5. Prüfungsfach
(am
Beispiel des Faches Geschichte)
Die
neue
Abi-Prüfungsordnung sieht die Einführung eines zusätzlichen
5. Prüfungsfaches vor; dort hat
der Prüfling
grundsätzlich die Wahl zwischen einer umfangreicheren Präsentation
zu einem vorher mit dem Prüfer festgelegten Thema oder
einer weiteren mündlichen Prüfung (wie im 4. Prüfungsfach) mit einer
unbekannten Aufgabe (beides natürlich aus dem Programm des
durchgeführten
Oberstufenunterrichts).
Auszug
aus der Verordnung
über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen
Oberstufe
(VOGO) [...] in der Fassung vom 23.April 2002:
§
25
Prüfungsfächer
(1)
Jede
Schülerin und jeder Schüler wird in der Abiturprüfung in fünf
Fächern geprüft. Diese müssen
die drei Aufgabenfelder nach § 10
abdecken
und als Abiturprüfungsfächer zugelassen sein. In drei Fächern findet
eine
schriftliche, im vierten Fach
eine mündliche Prüfung und im fünften
Fach
eine Präsentation nach § 24 Abs. 2 oder eine mündliche Prüfung oder
eine
besondere Lernleistung nach § 24 Abs. 4* statt.
[...]
§
24
Präsentation,
besondere Lernleistung
(1)
Schülerinnen
und Schüler können statt einer Präsentation nach Abs. 2
oder einer mündlichen Prüfung im fünften Prüfungsfach das Einbringen
einer
besonderen Lernleistung nach Abs. 4* wählen.
(2)
Eine Präsentation
ist ein medienunterstützter Vortrag mit
anschließendem Kolloquium**; auch naturwissenschaftliche Experimente
sowie
musikalische oder künstlerische Darbietungen sind mögliche
Bestandteile. Die
Präsentation kann eine fachübergreifende Themenstellung umfassen, muss
aber den
Schwerpunkt in dem von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Fach
haben.
(3)
Wer eine Präsentation
wählen will, gibt dieses bei der Meldung zur Abiturprüfung gemäß § 29
an. Die
Aufgabenstellung für diese Prüfung, die im Benehmen mit der zuständigen
Lehrkraft nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 zu erstellen ist, erhält die Schülerin
oder
der Schüler in der Regel am Unterrichtstag nach der letzten
schriftlichen
Prüfung. Als Bearbeitungszeit sind mindestens vier Schulwochen zu
gewähren.
Spätestens eine Woche vor dem Kolloquium ist eine schriftliche
Dokumentation
über den geplanten Ablauf der Präsentation der Prüferin oder dem Prüfer
abzuliefern,
die nicht Grundlage der Beurteilung ist, sondern der Vorbereitung des
Kolloquiums
dient. [...]
§
27
Prüfungsanforderungen
(5)
Die einzelnen mündlichen
Prüfungen einer Prüfungsteilnehmerin oder eines Prüfungsteilnehmers
sowie das
Kolloquium der besonderen Lernleistung (§ 24) dauern in der Regel 20
Minuten,
bei der Präsentation (§ 24) in der Regel 30 Minuten.
*wird
hier nicht
weiterdargestellt (W.G.)
**Kolloquium
= Anschließendes
Prüfungsgespräch über die dargebrachte Präsentation.
(W. G., Hervorhebungen im
Text ebenfalls von mir)
Für
den Bereich
der
geisteswissenschaftlichen Fächer handelt es sich bei der Präsentation
also um eine Form des Referats, das mit Hilfe von
Medien vorgetragen und anschließend mit dem Prüfungsausschuss
besprochen werden
soll. Als „Medien“ muss man sich hier computergestützte optische
Präsentationen
(über Beamer) oder auch entsprechende Overhead-Projektionen von Folien
vorstellen: je nach Thema Bilddokumente als Quellen sowie Schemas,
Gliederungen, Übersichten, die den Vortrag nicht nur illustrieren,
sondern auch strukturieren
sollen. Der Prüfling soll nicht nur sein fachliches
Wissen unter Beweis stellen, sondern auch zeigen, dass er in der Lage
ist,
einen Fachvortrag kommunikativ
so zu
präsentieren, dass auch ein fachlich nicht spezialisiertes Publikum ihm
folgen
kann.
Was
zu beachten ist:
1. Worauf
kommt es
an?
Achtung: Eine abzusehende Gefahr ist die Überschätzung der Bedeutung des technischen Aspekts, wozu die Besonderheit der Präsentation verleiten mag. Gewiss soll die optische Präsentation natürlich als solche gelingen (z.B. die Erkennbarkeit des an die Wand Projizierten), bewertet wird jedoch in erster Linie nicht das Medium (z.B. Powerpoint), sondern der Inhalt des Präsentierten sowie die Darbietung (der Aufbau, die Organisation...) der Präsentation (Verständlichkeit usw.). Im Laufe der Ausarbeitung einer Präsentation für das Fach Geschichte gilt es daher zu überlegen, welches Bildmaterial (im weitesten Sinne des Wortes) ausgewählt werden soll, das nicht nur illustrativen Charakter hat, sondern als Quelle selbst aussagekräftig ist. Es bieten sich hier v.a. Bilder im eigentlichen Sinne an: Fotos, Plakate, Karikaturen, Karten usw. Außerdem können Schemas von Entwicklungen usw. sinnvoll optisch präsentiert werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die optische Präsentation die mündliche Erklärung nicht ersetzt und die Präsentation in eine Art Dia-Show ausartet. Die Präsentation als Darbietungsform bleibt nach wie vor eine Form des Vortrags.
2. Selbständig
erbrachte eigene Leistung
Die
Präsentation ist natürlich selbständig
zu verfassen, alle benutzten Quellen sind zumindest in
der schriftlich ausgearbeiteten Fassung anzugeben, dies gilt auch für
Quellen
aus dem Internet. Wildes Surfen nach dem “Jäger- und Sammler-Prinzip“
bringt
also nichts, auch die Adressen der besuchten Internet-Seiten sind
festzuhalten,
wenn daraus etwas entnommen wird. Je nach Thema kann es unter Umständen
sogar
Teil der Präsentation sein, die Internet-Recherche zu dokumentieren.
Das an die
Präsentation anschließende Kolloquium
(Erklärung siehe oben) dient nicht nur inhaltlichen Nachfragen seitens
der
Prüfer wie in der mündlichen Prüfung (4. Prüfungsfach), sondern
verstärkt auch
der Überprüfung der eigenen Leistung bei der Ausarbeitung der
Präsentation. Der
Prüfling muss dabei also unter Beweis stellen, dass er mit dem Thema
über den
Rahmen seines gerade präsentierten Vortrags hinaus vertraut ist.
3. Empfehlung:
zuvor ein Probelauf
Es
empfiehlt sich, die Entscheidung für das
Prüfungsfach
der Präsentation frühzeitig genug zu treffen um in diesem Fach vorher
einen
Probelauf im Kurs machen zu können. Um den Aufwand für die Vorbereitung
hierfür
in einem vernünftigen Rahmen zu halten wird das Probe-Thema natürlich
enger
einzugrenzen sein als beim Abitur. Außerdem ist zu beachten, dass
dasselbe
Thema dann im Abitur nicht mehr genommen werden kann. Eine solche
Prüfungssimulation
ermöglicht dem Prüfling, die technischen Probleme zu erkennen und zu
meistern
(z.B. das Problem des Auflösungsgrades von Bildern bei der Projektion
an die
Wand), ein Gefühl für die zur Verfügung stehende Zeit zu entwickeln und
somit
den Vortrag von Stoffmenge und Tempo darauf einzustellen – kurz: er
kann seine
„Performance“ testen.