Bernd Sykora

Studienleiter i.R.

Das mündliche Abitur


Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Abitur in HESSEN und sind eigentlich für Schülerinnen und Schüler meiner ehemaligen Schule in Langen bestimmt. Natürlich freut es mich, wenn jedes Jahr wieder hunderte InteressentInnen diese Seite aufrufen, prüft aber bitte, ob diese Infos für Eure Schule auch zutreffend sind.

Bei der mündlichen Abiturprüfung sind zwei verschiedene Arten zu unterscheiden:


Pflichtprüfung  im 4.Prüfungsfach und ggf. im 5.Prüfungsfach.
Die erreichte Punktzahl, mit dem Faktor DREI multipliziert , ergibt das Prüfungsergebnis.

Zusatzprüfung  zu einer schriftlichen Abiturprüfung.
Die erreichte Punktzahl wird einfach gewertet und zu der doppelt gewerteten schriftlichen Leistung addiert.

Während der Einfluss der Pflichtprüfung(en) auf die Abiturnote genauso "gewichtig"  ist, wie die schriftlichen Leistungen in den beiden Leistungsfächern und dem 3. Prüfungsfach, kann man mit zusätzlichen mündlichen Prüfungen  nur in Einzelfällen  seine Note merklich verbessern.  Es besteht dabei sogar die reale Gefahr, die Note in diesem Fach durch die zusätzliche mündliche Prüfung zu verschlechtern! Eine Zusatzprüfung sollte daher immer sehr gut überlegt werden und erst nach Beratung durch die Studienleiterin beantragt werden.
Natürlich gibt es Fälle, die eine zusätzliche mündliche Prüfung erzwingen. Ein besonders klarer Fall liegt dann vor, wenn die schriftlichen Ergebnisse in beiden Leistungskursen unter 05 Punkten liegen. Da nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen mindestens in einem Leistungsfach 15 Punkte in dreifacher Wertung als Prüfungsergebnis vorliegen müssen, kommt man in diesem Fall um eine zusätzliche Prüfung in einem der beiden Leistungsfächer nicht herum.  In diesem Fall wird die  Zusatzprüfung  vom Prüfungsausschuss verbindlich festgelegt.
Die dabei zu erreichende Mindestnote zeigt die folgende Tabelle:
schriftliche Note mündliche Note Prüfungsergebnis
04 07 2*04+07=15
03 09 2*03+09=15
02 11 2*02+11=15
01 13 2*01+13=15
00 15 2*00+15=15
Nach meinen Erfahrungen mit einem externen Prüfungsvorsitzenden ist es allerdings auch vorstellbar, dass schon bei  04 Punkten in einem schriftliche Fach (und zu erwartenden schwachen Leistungen im 4. und 5.Prüfungsfach) eine zusätzliche mündliche Prüfung angeordnet wird.
 
Prüfungs-Ablauf:
Über den Ablauf der mündlichen Prüfung solltet ihr in den Tutorengruppen und von den KursleiterInnen ausführlich informiert werden. Auf den folgenden Ablauf solltet ihr euch dabei einstellen:
  1. Eine Stunde vor Prüfungsbeginn am Treffpunkt erscheinen.
    Nicht nervös werden, wenn der/die Prüfer/in erst später erscheint.
  2. Die Vorbereitungszeit (ca.20 bis 50 Minuten) zur Erarbeitung des Vortrags nutzen.
    Notizen so anfertigen, dass ihr sie im Prüfungsstress auch verwenden könnt.
  3. Vorbereitete Ausarbeitung möglichst frei vortragen. (ca. 10 bis 15 Minuten)
    Die Mitglieder des Prüfungsausschusses dabei auch mal direkt anschauen.
  4. Dem Vortrag schließt sich das Prüfungsgespräch an.
    Neben dem/der Prüfungslehrer/in können auch die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses hier Fragen stellen und sich an der Diskussion beteiligen. Der Themenbereich einer mündlichen Prüfung kann sich dabei auf alle vier Semester erstrecken, allerdings sollen die Fragen nicht zusammenhanglos erfolgen.
    Wie so etwas in der Praxis aussehen kann, zeige ich am Beispiel von zwei Mathematikprüfungen:
4.Prüfungsfach Mathematik-GK  (1977-Schwerpunkt Vektorrechnung und Stochastik)
Zusätzlichen Prüfung Mathe-LK  (2000 - Schwerpunkt Analysis und Vektorrechnung)
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