Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Abitur in HESSEN
und sind eigentlich für Schülerinnen und Schüler meiner
ehemaligen Schule in Langen bestimmt. Natürlich freut es mich,
wenn jedes Jahr wieder hunderte InteressentInnen diese Seite aufrufen,
prüft aber bitte, ob diese Infos für Eure Schule auch
zutreffend sind.
Bei
der mündlichen Abiturprüfung sind zwei verschiedene
Arten zu unterscheiden:
Pflichtprüfung
im 4.Prüfungsfach und ggf. im 5.Prüfungsfach.
Die erreichte Punktzahl, mit dem
Faktor
DREI multipliziert ,
ergibt das Prüfungsergebnis.
Zusatzprüfung
zu einer schriftlichen Abiturprüfung.
Die erreichte Punktzahl wird
einfach
gewertet und zu der doppelt
gewerteten schriftlichen Leistung addiert.
Während der Einfluss der Pflichtprüfung(en) auf die
Abiturnote genauso "gewichtig" ist, wie die schriftlichen
Leistungen in den beiden Leistungsfächern und dem 3.
Prüfungsfach, kann man mit zusätzlichen
mündlichen Prüfungen nur in
Einzelfällen seine Note merklich
verbessern. Es besteht dabei sogar die reale Gefahr, die Note
in diesem Fach durch die zusätzliche mündliche
Prüfung zu verschlechtern! Eine
Zusatzprüfung
sollte
daher immer sehr gut überlegt werden und
erst
nach Beratung
durch die Studienleiterin
beantragt
werden.
Natürlich gibt es Fälle, die eine
zusätzliche mündliche Prüfung erzwingen. Ein
besonders klarer Fall liegt dann vor, wenn die schriftlichen Ergebnisse
in
beiden Leistungskursen
unter 05 Punkten liegen. Da
nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen mindestens in einem
Leistungsfach 15
Punkte in dreifacher Wertung als Prüfungsergebnis vorliegen
müssen, kommt man in diesem Fall um eine zusätzliche
Prüfung in einem der beiden Leistungsfächer nicht
herum. In diesem Fall wird die
Zusatzprüfung vom Prüfungsausschuss
verbindlich festgelegt.
Die dabei zu erreichende Mindestnote zeigt die folgende Tabelle:
schriftliche
Note |
mündliche
Note |
Prüfungsergebnis |
04 |
07 |
2*04+07=15 |
03 |
09 |
2*03+09=15 |
02 |
11 |
2*02+11=15 |
01 |
13 |
2*01+13=15 |
00 |
15 |
2*00+15=15 |
Nach meinen Erfahrungen mit einem externen
Prüfungsvorsitzenden ist es allerdings auch vorstellbar, dass
schon bei
04
Punkten in einem schriftliche
Fach (und zu erwartenden
schwachen Leistungen im 4. und
5.Prüfungsfach) eine zusätzliche mündliche
Prüfung angeordnet wird.
Prüfungs-Ablauf:
Über den Ablauf der mündlichen Prüfung
solltet ihr in den Tutorengruppen und von den KursleiterInnen
ausführlich informiert werden. Auf den folgenden Ablauf
solltet ihr euch dabei einstellen:
- Eine Stunde vor
Prüfungsbeginn am Treffpunkt erscheinen.
Nicht nervös werden, wenn der/die Prüfer/in erst
später erscheint.
- Die Vorbereitungszeit
(ca.20 bis 50 Minuten) zur Erarbeitung des Vortrags nutzen.
Notizen so anfertigen, dass ihr sie im Prüfungsstress auch
verwenden könnt.
- Vorbereitete Ausarbeitung
möglichst frei
vortragen. (ca. 10 bis 15
Minuten)
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses dabei auch mal direkt
anschauen.
- Dem Vortrag
schließt sich das Prüfungsgespräch
an.
Neben dem/der Prüfungslehrer/in können auch die
anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses hier Fragen stellen
und sich an der Diskussion beteiligen. Der Themenbereich einer
mündlichen Prüfung kann sich dabei auf alle vier
Semester erstrecken, allerdings sollen die Fragen nicht zusammenhanglos
erfolgen.
Wie so etwas in der Praxis aussehen kann, zeige ich
am Beispiel von zwei Mathematikprüfungen:
4.Prüfungsfach
Mathematik-GK
(1977-Schwerpunkt Vektorrechnung und Stochastik)
Zusätzlichen Prüfung
Mathe-LK (2000 - Schwerpunkt Analysis und
Vektorrechnung)
.
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